EINFACH UND BEWÄHRT. ZUSTIFTUNG PER BANKÜBERWEISUNG
Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach : IBAN : DE 76 7635 0000 0060 1302 88 : BIC : BYLADEM1ERH : Geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte den Verwendungszweck "Zustiftung" an.
Jede Stiftung kann umso erfolgreicher arbeiten, je mehr Kapital sie hat. Mit wachsendem Kapital erhöhen sich die erzielbaren Erträge und damit die Reichweite nachhaltiger Projekt. Voraussetzung des Wachstums ist also eine Zuwendungsart, die unmittelbar dem Kapitalstock zugeführt wird. Hier liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Zuwendung (Spende). Zuwendungen fließen in voller Höhe in Projekte, wo sie unmittelbar und einmalig helfen. Zustiftungen vergrößern dagegen den Kapitalstock und sichern durch ihre Unterstützung die dauerhafte Erträge der Stiftung. Das Besondere an dieser "Zuwendung" ist, dass Sie sich nie verbraucht. Mit einer Zustiftung an die Stiftung Never give up ! ist somit eine besonders nachhaltige Art der Unterstützung gewährleistet. Anders als eine Spende, die einmalig und in voller Höhe in ein Projekt fließt, legt Ihre Zustiftung also den Grundstein für eine langfristige, sichere Finanzierung von Projekten. Schon mit einer einmaligen Zustiftung ermöglichen Sie Jahr für Jahr Hilfe für Menschen die sich in besondern sozialen Herausforderungen befinden. Aus den Erträgen werden unterschiedliche Projekte gefördert: Siehe Projekte der Never give up! Stiftung.
Steuervorteile für Zustiftungen und Zuwendungen: Ihr Engagement bringt nicht nur den betroffenen Menschen nachhaltigen Nutzen, sondern auch Ihnen durch attraktive Steuervorteile. Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden.
WERTERHALTUNG UND TRANSPARENZ
Das Stiftungsvermögen wird nach strengen und auf Sicherheit und Werterhaltung bedachten Richtlinien am Kapitalmarkt angelegt. Die Erträge die jedes Jahr erwirtschaftet werden, stehen dann zeitnah unseren Bereichen zu Verfügung. Sollten Sie der Stiftung Never give up ! einen höheren Betrag zustiften wollen, so ermöglichen wir Ihnen gern eine ausführliche Rechtsberatung durch die Rechtsanwälte der Deutsche Stiftungstreuhand.